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Lebenslauf mit oder ohne Foto?

Ob ein Foto in den Lebenslauf gehört, ist eine der meistgestellten Fragen bei Bewerbungen in Deutschland. Rechtlich ist die Antwort klar, in der Praxis sieht es differenzierter aus.

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Die Rechtslage: freiwillig seit dem AGG

Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 ist das Bewerbungsfoto in Deutschland rechtlich freiwillig. Arbeitgeber dürfen es nicht verlangen, und ein fehlendes Foto darf kein Ablehnungsgrund sein.

Das Gesetz soll Diskriminierung aufgrund von Aussehen, Alter oder Herkunft bereits im Bewerbungsprozess verhindern. Ein Foto liefert genau solche Informationen, bevor überhaupt ein Gespräch stattfindet.

Was in der Praxis üblich ist

Trotz der rechtlichen Freiheit sehen viele Personaler in klassischen Branchen ein Foto weiterhin gern – als zusätzliche persönliche Note. In technischen und kreativen Bereichen, gerade bei jüngeren Unternehmen, ist der Verzicht dagegen zunehmend normal und fällt nicht negativ auf.

Schreibt eine Stellenanzeige explizit, dass kein Foto gewünscht ist, solltest du dich unbedingt daran halten. Das kommt in Deutschland zwar seltener vor, ist aber ein eindeutiges Signal.

Wenn du dich für ein Foto entscheidest

Ein Bewerbungsfoto sollte professionell wirken: neutraler Hintergrund, angemessene Kleidung, aktuelle Aufnahme statt eines Fotos vom letzten Urlaub. Ein Selfie oder ein zugeschnittenes Gruppenfoto machen selten einen guten Eindruck.

Und wenn du auf ein Foto verzichtest?

Ein Lebenslauf ohne Foto ist genauso vollständig wie einer mit. Der frei gewordene Platz lässt sich für ein aussagekräftigeres Kurzprofil oder eine klarere Darstellung deiner Erfahrung nutzen, statt eine Bildlücke zu lassen.

Häufige Fragen

Darf ein Arbeitgeber ein Foto verlangen?

Nein, das widerspricht dem AGG. In der Stellenanzeige darf ein Foto höchstens erbeten, aber nicht vorausgesetzt werden.

Wirkt ein fehlendes Foto unvollständig?

Nein. Ein Lebenslauf ohne Foto gilt in Deutschland als vollständig und wird in vielen Branchen inzwischen genauso erwartet wie einer mit.

Ist ein Handyfoto als Bewerbungsfoto in Ordnung?

Meist nicht. Licht, Hintergrund und Bildqualität eines professionellen Fotos machen einen sichtbaren Unterschied.

Gilt die AGG-Regel auch im öffentlichen Dienst?

Ja, die Freiwilligkeit gilt branchenübergreifend, auch bei Behörden und öffentlichen Arbeitgebern.

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