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Anschreiben ohne Ansprechpartner: die richtige Anrede

Die Stellenanzeige nennt keinen Namen, nur „Personalabteilung“ oder eine allgemeine Postadresse. Bevor du zur neutralen Standardformel greifst, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Möglichkeiten, den richtigen Namen doch noch zu finden – eine persönliche Anrede fällt spürbar mehr auf als eine allgemeine.

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Erst suchen, dann die Standardformel wählen

Bevor du dich auf „Sehr geehrte Damen und Herren“ festlegst, lohnt sich ein zweiter Blick in die Stellenanzeige selbst: Oft steht der Name der zuständigen Person im Kleingedruckten am Ende, auch wenn er in der Anrede fehlt.

Findet sich dort nichts, hilft ein Blick auf die Karriereseite des Unternehmens, auf LinkedIn oder Xing nach der passenden Abteilung oder Position, oder ein kurzer Anruf beim Unternehmen mit der Bitte um den Namen der zuständigen Ansprechperson.

Warum sich die Recherche lohnt

Eine persönliche Anrede wird eher wahrgenommen als eine allgemeine – sie signalisiert, dass die Bewerbung nicht im Gießkannenprinzip verschickt wurde, sondern sich mit dem Unternehmen beschäftigt hat.

Das gilt besonders, wenn der Name in der Stellenanzeige zwar nicht in der Anrede, aber an anderer Stelle genannt ist – etwa als Kontaktperson oder in der Fußzeile. Wird er dann trotzdem übersehen, wirkt das schnell wie mangelnde Sorgfalt.

Wenn wirklich kein Name auffindbar ist

Bleibt die Recherche ohne Ergebnis, ist „Sehr geehrte Damen und Herren“ die anerkannte neutrale Formel im Deutschen – formal korrekt und in keiner Branche ein Fehler.

In moderneren, weniger formellen Branchen sind inzwischen auch offenere Anreden akzeptiert, etwa „Hallo Team [Abteilung]“ oder eine direkte Anrede an das Unternehmen. Wie gut das ankommt, hängt stark von der Branche und dem Ton der Stellenanzeige ab – in einem traditionellen Umfeld bleibt die klassische Formel die sicherere Wahl.

Ein Fehler, der auffällt

Was in jedem Fall auffällt: „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu schreiben, obwohl der Name in der Stellenanzeige klar erkennbar war. Das liest sich wie eine Bewerbung, die kaum gelesen wurde, bevor sie verschickt wurde.

Häufige Fragen

Reicht ein Anruf beim Unternehmen, um den Namen zu erfragen?

Ja, das ist ein gängiger und akzeptierter Weg. Eine kurze, freundliche Frage nach der zuständigen Ansprechperson für die ausgeschriebene Stelle wirkt in der Regel positiv, nicht aufdringlich.

Ist „Sehr geehrte Damen und Herren“ veraltet?

Nein, die Formel gilt weiterhin als korrekt und wird von den meisten Unternehmen akzeptiert, wenn wirklich kein Name auffindbar ist. Veraltet wirkt sie nur, wenn ein Name eigentlich bekannt gewesen wäre.

Was, wenn im Impressum ein anderer Name steht als in der Stellenanzeige?

Dann ist meist die in der Stellenanzeige genannte Kontaktperson die richtige Anrede, da sie für die Position zuständig ist. Das Impressum nennt oft nur die rechtlich verantwortliche Person des Unternehmens.

Sollte ich bei Unsicherheit lieber die neutrale Formel wählen?

Wenn die Recherche nur einen unsicheren Verdacht liefert – etwa einen Namen ohne eindeutige Bestätigung der Zuständigkeit – ist die neutrale Formel die risikoärmere Wahl. Ein falscher Name wirkt schlechter als gar keiner.

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